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   BGH, 09.02.2005 - XII ZB 184/03   

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https://dejure.org/2005,12643
BGH, 09.02.2005 - XII ZB 184/03 (https://dejure.org/2005,12643)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2005 - XII ZB 184/03 (https://dejure.org/2005,12643)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - XII ZB 184/03 (https://dejure.org/2005,12643)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung; Behandlung des Kindergelds in voller Höhe als Einkommen der Eltern

  • Judicialis

    ZPO § 115; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 64; ; BKGG § 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115
    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus BGH, 09.02.2005 - XII ZB 184/03
    Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozeßkostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (Senatsbeschluß vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633, 1634; BGH, Beschluß vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - FamRZ 2003, 671).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus BGH, 09.02.2005 - XII ZB 184/03
    Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozeßkostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (Senatsbeschluß vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633, 1634; BGH, Beschluß vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - FamRZ 2003, 671).
  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 09.02.2005 - XII ZB 184/03
    Wie der Senat inzwischen entschieden hat, ist Kindergeld Einkommen der Eltern im Sinne des § 115 ZPO, soweit es nicht zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts eines Kindes benötigt wird, und zwar desjenigen Anspruchsberechtigten, dem es gemäß §§ 64 EStG, 3 BKGG zufließt (Senatsbeschluß vom 26. Januar 2005 - XII ZB 234/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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